FAQ für Kunden

Die Studenten-Umzugshilfe ist eine Agentur, welche in ganz Deutschland, Österreich und Frankreich Studenten als Umzugshelfer vermittelt. Es werden von uns ausschließlich Studenten vermittelt, da die Agentur schließlich auch von einem Studenten gegründet wurde. Tragen Sie einfach im Angebots-oder Buchungsformular Ihre gewünschte Stadt ein und wir kümmern uns umgehend um passende Helfer.

Eine Auftragserteilung erfolgt über das Buchungsformular auf unserer Webseite. Anschließend sucht die Agentur nach passenden Helfern und teilt die Daten dieser Helfer dem Auftraggeber mit. Die Kontaktdaten werden von der Agentur frühestens 2 Wochen vor dem Umzugstermin zugesendet, da die Helfer nicht so weit im Voraus planen können.

Die angegebene Arbeitszeit bei Ihrer Buchung ist nur eine ungefähre Angabe. Es ist kein Problem, wenn es länger dauert oder nicht ganz so lange dauert. Sie bezahlen am Ende ausschließlich die tatsächlich abgeleistete Arbeitszeit.

Die Vermittlung pro Helfer und Einsatztag kostet 25 €.

Der Arbeitslohn pro Helfer beträgt ab einer Gesamtarbeitszeit von mehr als 3 Stunden 14 € pro Stunde.

Bis 3 Stunden Gesamtarbeitszeit fällt ein Arbeitslohn i.H.v. 16 € pro Stunde an.

Bis zu 1 Stunde Gesamtarbeitszeit ist eine Pauschale i.H.v. 18 € zu entrichten.

Den Arbeitslohn bezahlen Sie direkt an die Helfer. Bezüglich des Arbeitslohns ist folgendes zu beachten: Sie bezahlen ausschließlich die tatsächlich angefallene Arbeitszeit. Die Vermittlungsprovision ist auf das Konto der Agentur zu überweisen - hierzu erhalten Sie von uns eine Rechnung per Email oder per Post, wenn Sie dies wünschen. Wenn Sie eine Quittung benötigen, können Sie sich die Bezahlung von den Helfern quittieren lassen - eine ausdruckbare Vorlage finden Sie hier.

Die Agentur kann nur eine Rechnung über die Vermittlungsgebühr ausstellen. Eine Rechnung für den Arbeitslohn kann nur der Umzugshelfer selbst erstellen, da nur er einen Dienstvertrag mit dem Auftraggeber hat (siehe FAQ für Helfer).

Ihre Buchung können Sie jederzeit vornehmen. Die Kontaktdaten der Helfer erhalten Sie aber frühestens 2 Wochen vor Ihrem Umzugstermin, da die Helfer nicht länger im Voraus planen können. Innerhalb der 2-Wochen-Frist erhalten Sie die Kontaktdaten meist noch am selben Tag oder am Folgetag. Buchungen für den selben Tag sind in vielen Städten möglich - fragen Sie einfach bei uns nach.

Die “Studenten-Umzugshilfe” verfügt über einen Pool von ca. 200 Studenten in jeder Stadt. Somit stehen jeden Tag immer genügend Helfer zu Verfügung.

Die Helfer können Ihnen bereits beim Verpacken der Kisten, über Abbau von Möbeln bis hin zum Verladen des Umzugsgutes und den Aufbau der Möbel helfen. Auch für Malerarbeiten, sonstige Renovierungsarbeiten, Entrümpelungen und Gartenarbeiten stehen die Studenten zur Verfügung. Selbstverständlich können die Studenten auch Büroarbeiten, Lieferdienste oder vieles mehr übernehmen. Setzen Sie sich dazu einfach mit uns in Verbindung.

Wir empfehlen Ihnen die Anmeldung der vermittelten Kontakte bei der Minijob-Zentrale. Durch Anmeldung bei der Minijob-Zentrale kann gewährleistet werden, dass die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist. Hier finden Sie das kostenlose Anmeldeformular.

Theoretisch können die Helfer überall in ihrem Einzugsgebiet kostenlos die Nahverkehrsmittel benutzen. Jedoch ist es manchmal nicht einfach jeden Ort zu erreichen. Daher sollte vorab mit den Helfern abgeklärt werden, wie sie die Zieladresse erreichen und ob der Auftraggeber sie gegebenenfalls an einem bestimmten Ort abholt. Zu beachten: Nur wenige Studenten verfügen über ein eigenes Kfz.

Nein, unsere Helfer bringen keinen Transporter mit. Gerne bietet wir Ihnen die Vermittlung von studentischen Helfern, die einen Führerschein besitzen, sowie Sonderkonditionen für die Anmietung von Transportern bei Sixt an. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage oder Buchung an, dass Sie diesen Service nutzen möchten.

 

 

FAQ für Helfer

Du bekommst von uns mehr oder weniger regelmäßig Jobangebote aus deiner Region per E-Mail. Um dich auf das ausgeschriebene Jobangebot zu bewerben, antwortest du einfach auf unsere Email unter Angabe deines Vor- und Nachnamens und deiner Handynummer. Mehr als die gerade genannten Daten musst du in deine E-Mail nicht schreiben. Wir benötigten also keinen Bewerbungstext oder Sonstiges - einfach nur Vorname, Nachname und Handynummer (bitte nur einen Vornamen und einen Nachnamen nennen!). Solltest du von uns keine Antwort erhalten - eine Antwort erfolgt meist maximal 2 Stunden nach Veröffentlichung des Angebots -, bedeutet dies, dass der Job schon vergeben wurde. Eine explizite Absage erhältst du von uns nicht. Die Vergabe der Jobs erfolgt nach dem Windhund-Prinzip: Wer zuerst antwortet, bekommt den Job.

Wie schon erwähnt, erhalten die ersten Bewerbungen den Job. Dass du keine Jobzusage erhälst, kann also ausschließlich daran liegen, dass du zu spät geantwortet hast oder dass deine Bewerbung nicht vollständig war (erforderlich sind die Angabe von Vor- und Nachname und der Handynummer). Es bringt auch nichts, wenn du deine Bewerbung mehrfach abschickst.

Arbeitet man als Student nicht regelmäßig, sondern z. B. lediglich einmal im Monat als Umzugshelfer oder anderweitig, ist dies auf Rechnung möglich. Wichtig ist, dass die betreffende Tätigkeit nicht ständig, d. h. regelmäßig ausgeübt wird, da ansonsten ein Gewerbe anzumelden ist.

 

Wie eine Rechnung konkret auszusehen hat, fassen wir für dich zusammen:

Was gilt es beim Schreiben einer Rechnung zu beachten? Als selbstständiger Student musst du deine Rechnungen so schreiben, dass alle erforderlichen Punkte enthalten sind. Dazu zählen

 

• die Steuernummer, unter der man beim Finanzamt geführt wird

 

• der vollständige Name und die vollständige Adresse des Leistungserbringers (des Unternehmers) und des Leistungsempfängers (des Kunden)

 

• der Zeitpunkt der Dienstleistung und das Ausstellungsdatum der Rechnung

 

• eine fortlaufende Rechnungsnummer • den Umfang und die Art der erbrachten Dienstleistung

 

• das Honorar für die erbrachte Leistung

 

• evtl. den Hinweis, dass keine Steuern abgeführt werden Anders als bei Unternehmern, die Umsatzsteuer ausweisen müssen, verzichtet der Kleinunternehmer auf eine Aufschlüsselung der Steuer. Dafür muss seine Rechnung einen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung beinhalten. Dieser kann z. B. so lauten: “Gemäß § 19 (1) UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.” Aus Unachtsamkeit oder Unwissenheit kann der Kleinunternehmer eventuell dennoch auf seiner Rechnung Umsatzsteuer ausgewiesen haben. In diesem Fall bleibt die Kleinunternehmerregelung zwar erhalten, aber die ausgewiesene Umsatzsteuer muss komplett an das Finanzamt abgeführt werden.

 

Es ist wichtig, die Einkommensgrenze von 8.354 Euro pro Jahr nicht zu überschreiten. Da man ab hier steuerpflichtig wird, sollte man seinen Verdienst im Jahr ein wenig im Blick behalten. Auch sollte man die Rechnungen für seine Ausgaben sammeln, z. B. für den neuen Laptop, das Geschäftsessen, usw., da diese als Werbungskosten steuerlich absetzbar sind. Wer mit seiner Arbeit auf Rechnung jährlich an die 8.354 Euro-Grenze kommt, sollte in Erwägung ziehen, ein Gewerbe anzumelden.

 

Es ist zu beachten, dass dies nur eine Hilfestellung für die registrierten Helfer ist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass man als registrierter Helfer weder angestellt noch als freier Mitarbeiter tätig wird. Wir sind lediglich Vermittler.

 

Hier kannst du dir ein Beispiel einer Musterrechung ansehen und diese auch verwenden.


Beispiel für Musterrechnung

Sende uns einfach eine Email und wir löschen umgehend dein Profil.

Unsere Botschaft lautet, dass wir ausschließlich Studenten vermitteln. Um unseren Kunden gewährleisten zu können, dass es sich bei den registrierten Helfern ausschließlich um Studenten handelt, benötigen wir den Nachweis einer Immatrikulation. Des Weiteren können wir unseren Kunden niemanden vermitteln, der keine Arbeitserlaubnis hat. Die Überprüfung des Ausweises oder Reisepasses dient zur Identitätsfeststellung, damit keine Fake-Profile entstehen. Diese Daten werden niemals an unsere Kunden weitergegeben (Ausnahme: strafrechtliche Relevanz).