Halteverbotszone und Parkverbotszone einrichten – was ist zu beachten

Wer entspannt umziehen möchte, parkt die dabei genutzten Fahrzeuge möglichst direkt vorm Hauseingang. Das gilt beim Auszug aus der alten Wohnung oder dem alten Haus ebenso wie beim Einziehen in die neuen vier Wände. So müssen die Umzugshelfer nicht so weite Wege zurücklegen. Umzugsgüter bleiben auch beim Umzug an einem regnerischen oder verschneiten Tag trocken. Wer eine Halteverbotszone einrichten möchte, sollte einiges beachten.

Besonders einfach geht es, wenn Sie unseren Rundum-Service für Halteverbotszonen nutzen

Von A wie Antrag bei der (richtigen, also zuständigen) Behörde,  Aufstellen und Abbauen gültiger Schilder über B wie Beschriftung bis Z wie zeitlich richtige Fristen für Aufbau und Abholung – nutzen Sie unseren Service. So können Sie günstig Halteverbotszonen einrichten lassen und sich auf das Wesentliche, auf Ihren Umzug, konzentrieren. Zudem vermeiden Sie den Aufwand, sich mit eventuellen lokalen Bestimmungen des jeweiligen Straßenverkehrs- oder Ordnungsamtes beschäftigen zu müssen.

5 Tipps, die für das Einrichten einer Halteverbotszone wichtig sind (sorgfältig zusammengestellt, aber ohne Gewähr):

1. Rechtzeitig beantragen und aufstellen

Eine Halteverbotszone muss spätestens drei Tage vor der Gültigkeit eingerichtet werden. Das heißt, dass zugelassene Schilder spätestens drei Tage vor Ihrem Umzug aufgebaut werden müssen! Nur so können sich Anwohner darauf einstellen und rechtzeitig ihr Auto umparken oder die Zone gar nicht erst anfahren. Damit das zeitlich klappt, sollte die Halteverbotszone spätestens zwei Wochen vorher bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

2. Ordnungsgemäße Anträge und Schilder für die Halteverbotszone beim Umzug nutzen

Wer eine Halteverbotszone einrichten möchte, benötigt eine behördliche Genehmigung. Nur so kann erwartet werden, dass sich andere Verkehrsteilnehmer daranhalten. Und nur so besteht die Möglichkeit, unberechtigt haltende oder parkende Autos notfalls abschleppen zu lassen. Eine eingeschränkte Halteverbotszone, im Volksmund auch Parkverbot genannt, reicht nicht aus. Denn im eingeschränkten Halteverbot dürfen Autos zwar nicht länger parken, aber einige Minuten stehen. Zum Beispiel zum Ausladen oder Brötchen holen… Um auch das zu vermeiden, ist das so genannte absolute Halteverbot wichtig.

Selbstverständlich müssen dabei die von der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgesehenen, bundesweit bekannten Schilder genutzt werden. In der Regel eines am Anfang, eines am Ende der Halteverbotszone. Die „Richtung“, in die die Gültigkeit des Schildes weist, wird gegebenenfalls am Anfang und Ende mit weißen Pfeilen angezeigt. Unter dem roten Kreis mit dem roten „X“ auf blauem Hintergrund muss jeweils weißes Schild angebracht sein. Auf diesen Schildern müssen Anfangs- und Endzeitpunkt des absoluten Halteverbots und gegebenenfalls auch der Grund („Umzug“) genannt werden.

Die Zeiten sind mit genauem Datum und Uhrzeit anzugeben. Zum Beispiel „03.09.2021 8 h bis 04.09.2021 20 h.“ Beim Antrag ist auch zu beachten, dass die Zone, in der das Umzugsfahrzeug stehen soll, überhaupt für eine Halteverbotszone geeignet ist. Umzügler können zum Beispiel nicht die Privatstellplätze ihrer Nachbarn als Halteverbotszonen ausweisen lassen. Meist sind ausgewiesene, öffentliche Parkstellplätze oder Randbereiche der Straße die passenden Orte für eine Halteverbotszone.

3. Auf ausreichende Länge der Umzugs-Halteverbotszone achten

Als Faustregel gilt: Eine Halteverbotszone sollte drei bis fünf Meter länger als das verwendete Umzugsfahrzeug sein. So bleibt genügend Platz zum Ein- und Ausladen des Transporters. Wer mit mehreren PKWs umzieht, kann versuchen, eine Zone von 12 bis 14 Meter ausweisen zu lassen. So könnten zwei PKWs hintereinander abgestellt und mit ausreichend Freiraum be- oder entladen werden.

4. Standfestigkeit und Sicherheit einer Halteverbotszone

Die Schilder müssen sicher und nahezu senkrecht stehen – ein ausreichend schwerer Sockelfuß oder ähnliches muss gewährleisten, dass sie auch bei starkem Wind nicht umfallen. Zudem dürfen sie nicht auf aufgelockertem oder sumpfigen Untergrund stehen. Aufsteller müssen beachten, dass manche Böden bei einsetzendem Regen an Festigkeit einbüßen können. Die Anforderungen an die Standfestigkeit beinhalten auch, dass die Halteverbotsschilder nicht auf den Gehweg oder die Straße fallen dürfen, wenn sie von Passanten oder Fahrzeugen leicht touchiert werden. Denn umfallende Schilder können Fahrzeuge beschädigen oder schwere Verletzungen bei vorbeigehenden oder fahrenden Menschen verursachen.

5. Standort und Sichtbarkeit der Halteverbotszone

Die Schilder beim Einrichten einer Halteverbotszone müssen direkt an der Zone stehen. Es ist nicht möglich, sie aus technischen Gründen viele Meter weiter aufzustellen und dann mit „Gilt vor Hausnummer 5“ oder ähnlichem zu beschriften.

Dabei dürfen die Halteverbotsschilder nicht auf oder direkt an der Straße stehen. Dies könnte vorbeifahrende Fahrzeuge und ihre Fahrer gefährden. Selbstverständlich dürfen die Halteverbotszonen-Schilder auch nicht auf Radwegen oder dem Trottoir den Weg versperren.

Fußgänger und insbesondere Kraftfahrzeugführer müssen die Schilder auch sehen können. Es ist zum Beispiel nicht zulässig, die Halteverbotsschilder hinter den dicht herabhängenden Zweigen eines Straßenbaumes zu „verstecken“.

Wer es sich leicht machen möchte, nutzt einfach unseren Komplettservice

Studenten-Umzugshilfe vermittelt nicht nur Umzugshelfer, sondern ist auch für das Einrichten einer absoluten Halteverbotszone für Sie da. Dieser Service umfasst das Beantragen, die Einrichtung und Beschriftung sowie den Auf- und Abbau einer Halteverbotszone – professionell und zum attraktiven Gesamtpreis.