Die erste Wohnung: Kosten beim Auszug
Das Nest verlassen und selbstständig werden steht einmal im Leben jedem bevor: Doch mit welchen Kosten muss man rechnen, um das künftige zuhause nach den eigenen Vorstellungen einzurichten? Das Wohnen bei den Eltern hatte viele Vorteile: Der Kühlschrank war immer voll, die Räume sind warm und die Wäsche wurde gewaschen. Worüber man sich nicht selbst kümmern muss und als selbstverständlich hingenommen wurde, muss in der eigenen Wohnung nun selbst erledigt und vor allem bezahlt werden. So fallen für die eigene Wohnung nicht nur laufende Kosten, sondern auch Kosten für die komplette Erstausstattung an. Da die erste Wohnung in der Regel komplett leer ist, muss man in der Regel mit hohen Kosten rechnen. So ist es am besten mit den zur Verfügung stehen Mitteln erst einmal einen Plan zu erstellen
Wer Unterstützung beim Auszug aus dem elterlichen Haushalt benötigt, kann bei den zuständigen Behörden und Ämtern (der Stadt) Hilfe beantragen. Auch die Agentur für Arbeit bietet Möglichkeiten jungen Erwachsenen in der Ausbildung mit einer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu unterstützen. Das Bundesausbildungsförderungsgesetzt (BAföG) wiederum unterstützt Schüler und Studenten. Für Minderjährige ist das Jugendamt zuständig. Auch die Familienkasse ist Ansprechpartner, vor allem beim Thema Kindergeld nach dem Auszug von zuhause. Darüber hinaus kann man bei der zuständigen Wohngeldstelle einen Antrag auf Wohngeld einreichen.
Neben den Ämtern lohnt es sich ebenso spezielle Umzugshelfer für den Umzug zu beauftragen. Kompetente und tatkräftige Hilfe beim entspannten Umziehen, kann nicht nur den Umzug vereinfachen, sondern auch kostengünstiger sein. Dies liegt daran, dass bei einem Umzug mit einem Mietwagen oder dem eigenen PKW, in eine andere Stadt, die Spritkosten mit den Kosten addiert werden müssen.
Miete, Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Inventar: Bevor man einen Mietvertrag unterschreibt, sollte man diesen genau durchlesen. Meistens verlangt der Vermieter, zusätzlich zur Grundmiete und einer monatlichen Nebenkostenvorauszahlung, bei der Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses eine Kaution, welche in einer Hohe von ein bis zwei Kaltmieten liegt. Diese bekommt man bei Auszug, vorausgesetzt es sind keine Mängel vorhanden, verzinst zurück.
Bei einer Mietkauzion handelt es sich somit um eine Sicherheitsleistung für den Vermieter. Wichtig ist es, vor dem Unterschreiben des Mietvertrages, mit dem Vermieter alles Finanzielle geklärt zu haben. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit im Vertrag zu vereinbaren, dass die Kaution in drei Raten, jeweils zu jeder Monatsmiete addiert, abgezahlt werden darf. In manchen Fällen bewilligen die Hausbanken auch ein Kautionsdarlehn, welches dann bei der Bank abbezahlt wird.
Was bedeutet das in Zahlen?
Wenn man also eine monatliche Kaltmiete in Höhe von 300,00 Euro zahlen muss, kann der Vermieter eine Kaution in Höhe von bis zu 900,00 Euro fordern. Dazu kommt eine Nebenkostenvorauszahlung, je nach Größe der Wohnung, von 80,00 bis 100,00 EUR. Somit benötigt man ungefähr 2000,00 Euro nur für die Anmietungskosten. Dazu kommen dann noch Kosten Euro Möbel, Geschirr, Putzmittel und so weiter.
Zu den bereits erwähnten Kosten fallen für die erste eigene Wohnung eventuell zusätzliche Kosten für Renovierungsarbeiten, für neue Teppichböden, Tapete, Farbe und Werkzeug an, welche ebenfalls mit einkalkuliert werden müssen. Erledigt man die Renovierung selbst, sparst man zwar die Handwerker, aber das Material und das Werkzeug musst man trotzdem selbst bezahlen. Hier empfiehlt es sich erneut, alles Wichtige mit dem Vermieter zu besprechen. Zudem empfiehlt es sich bei der Wohnung ein Übernahmeprotokoll anzufragen, da in ihm alle Leistungen der Wohnung genau aufgeführt sind. Sollte eine Leistung nicht funktionieren, kaputt sein oder vorhanden sein, ist der Vermieter dazu verpflichtet, seinen Leistungen nachzugehen. In manchen Fällen, wie etwa bei kaputten Fenstern und Schimmel in den Wänden, muss der Vermieter ebenso die Kosten übernehmen.
Zusätzlich zu den monatlichen Aufwendungen für Miete und Nebenkosten kommen noch Kosten für Strom, Internet, Handy und Fernsehen dazu. Einen Stromanbieter muss man sich selbst suchen. Der Stromverbrauch wird anhand der Wohnungsgröße und der Personenanzahl geschätzt, und Abschlagszahlung eingefordert. Jeweils zum Jahresende erfolgt dann, auf Grund des Zählerstandes, eine Jahresabrechnung, bei der die bereits vorausgezahlte Summe verrechnet wird. Hat man weniger verbraucht, bekommst man Geld zurück und die Abschlagssumme wird im kommenden Jahr geringer. Hast man allerdings mehr Strom verbraucht, als zuvor geschätzt wurde, musst man eine Nachzahlung leisten und die Abschlagssumme wir erhöht.
Bei der Anmeldung für das Internet kann man selbst entscheiden welche Bandbreite man benötigt. Hierfür, und auch bei der Wahl des Stromanbieters, ist es sinnvoll eine Recherche im Internet durchzuführen, um den Besten und den günstigsten Anbieter zu finden. Der Rundfunkbeitrag muss leider für jede Wohnung gezahlt werden. Derzeit werden dafür 17,50 Euro verlangt, egal wie viel Geräte du hast. Eine Befreiung von diesem Beitrag ist für bestimmte Personengruppen möglich. Infos ging es auf der Website des Beitragsservice.
Die Kosten für die Lebenserhaltung sollten nicht vergessen werden. So sollte man für eine ausgewogene und gesunde Ernährung circa 150 Euro im Monat einplanen. Diese Kosten beschränken sich jedoch nicht nur auf Lebensmittel. Zusätzliche 50 Euro im Monat sollten für Sachen wie Waschmittel, Spülmaschinentabs, Toilettenpapier, Spülmittel, Zahnpasta, Mundwasser, Zahnseide und viele weitere zur Seite gelegt werden. Wie man siehst, ist es nicht verkehrt mit knappen 200 Euro im Monat allein für deine laufenden Kosten zu rechnen.
Auch die eine oder andere Versicherung wird notwendig sein, um nicht irgendwann, falls ein Unglück passiert, vor den Emesen Kosten eines Schadens zu stehen. So ist es auf alle Fälle notwendig eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Auch hier kann man sich im Internet schlau machen.
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