Halteverbotszone "Marke Eigenbau" – Risiken und Gefahren
Wer umzieht, braucht Platz vor der Haustür der alten und der neuen Wohnung. Jeder Meter, den man selbst und die Umzugshelfer weniger schleppen und laufen müssen, zahlt sich aus. Der Umzug geht kraft- und rückenschonender sowie schneller vonstatten. Zudem ist das Umzugsgut nur kurz eventuellem Regen ausgesetzt. Wer studierende Umzugshelfer einsetzt, spart zudem nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Denn der gesamte Einsatz und damit die zu bezahlende Arbeitszeit sind kürzer.
Damit die Parkplätze oder Parkbuchten vor dem Haus am Umzugstag nicht von anderen zugeparkt werden, sollte eine Halteverbotszone eingerichtet werden. Häufig sind hier selbstgemachte Halteverbotszonen zu sehen: Da werden zum Beispiel einfach einige Tage oder eine Nacht vor dem Umzug Stühle, Kegel oder anderes aufgestellt. Hinzu kommt ein Schild „Umzug“ oder ein selbstgebasteltes Park- oder Halteverbotsschild und fertig ist die Halteverbotszone? Mitnichten…
Nach § 315 b Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) ist das Bereiten von Hindernissen oder ähnlichem ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Wer also mit selbstgebauten Begrenzungen, Hindernissen oder Schildern andere vom Parken abhalten will, kann die Gesundheit oder wertvolle Gegenstände anderer gefährden. Das führt dazu, dass der Verursacher eines gefährlichen Eingriffes bezichtigt werden kann. Der Gesetzgeber sieht das nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat an. Diese kann von Gerichten mit Geldstrafen oder in schlimmen Fällen sogar mit Haftstrafen belegt werden! Aber es geht nicht nur darum, nicht erwischt und bestraft zu werden. Es ist auch entscheidend, keine Fahrzeuge und vor allem keine Menschen zu gefährden. Was harmlos als „einfach einen oder zwei Parkplätze blockieren“ aussieht, kann folgenschwere Konsequenzen haben – zum Beispiel:
Selbst wenn das alles nicht passiert, kann es leicht sehr teuer werden. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass eine zufällig vorbeifahrende Polizeistreife, eine Fußstreife oder Mitarbeiter vom Ordnungsamt, die „Parkknöllchen“ schreiben, die illegale Halteverbotszone sehen. Das gilt insbesondere in Städten. Aber nicht nur dort, sondern auch „auf dem Dorf“ fallen Halte- und Parkverbotszonen schnell auf. Das bedeutet in vielen Fällen, dass Anwohner (zu Recht) Polizei oder Ordnungsamt rufen. Das hat für die Urheber dann nicht nur rechtliche Konsequenzen. Die Folge ist meist auch, dass alte Nachbarn verärgert sind oder dass bei den neuen Nachbarn kein guter erster Eindruck entsteht…
Deshalb sollte jede Park- und Halteverbotszone, die Platz für den Umzugswagen, den gemieteten Kleintransporter oder den eigenen PKW schaffen soll, behördlich beantragt werden. Außerdem sind amtlich gültige Halteverbotsschilder aufzustellen. Die müssen zudem sicher stehen, damit sie auch bei Starkwind nicht umwehen. Zudem muss die Halteverbotszone rechtzeitig beantragt und eingerichtet werden. Die Dauer des Halteverbotszone ist auf Schildern unter dem rot-blauen Halteverbotsschild anzugeben. Diese Datums- und Zeitangaben müssen wetterfest sein. Sie dürfen nicht von Regen oder Schnee verwaschen werden können.
So brauchen keine Schilder ausgeliehen werden. Auch das Schleppen von schweren Ständern und das fristgemäße Aufstellen und rechtzeitige Abbauen können Umziehende somit delegieren. Es kostet zudem viel Zeit, selbst eine Halteverbotszone bei den zuständigen Behörden zu beantragen (je nach Ort ist das zum Beispiel Ordnungsamt oder das Straßenverkehrsamt des Landkreises).
Wer umzieht, hat jedoch noch hunderte andere Dinge zu erledigen
Deshalb nutzen clevere Umzügler den Service, eine Halteverbotszone beantragen und einrichten zu lassen. Sie können einfach beim Buchen der studentischen Umzugshelfe das Einrichten der Halteverbotszone mit auswählen.
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