Hausratversicherung – schützen Sie Ihr Hab und Gut
Ein Sturmschaden, eine Überschwemmung durch übergelaufenes Leitungswasser, ein Wohnungsbrand durch Stromschaden oder Blitzschlag können erhebliche Schäden verursachen. Ebenfalls ärgerlich ist es, wenn Langfinger in Ihre Wohnung einbrechen und Wert- oder Einrichtungsgegenstände stehlen oder beschädigen (Vandalismus). Für alle diese Fälle gilt: Gut, wenn keine Menschen oder Tiere zu Schaden kommen. Und gut, wenn Sie Ihre private Wohnungseinrichtung, Kleidung, Elektro- und Hausgeräte und möglichst auch Wertgegenstände versichert haben. Zum Hausrat können sogar vom Mieter fest eingebaute Regale, eine Einbauküche und ähnliches gehören.
Es gibt keine Pflicht, seinen Hausrat zu versichern. Bedenken Sie aber, dass Sie vieles, was beschädigt oder entwendet wird, zum Neupreis wiederbeschaffen müssten. Zudem können hohe Folge- und Nebenkosten entstehen – zum Beispiel die Reparatur einer aufgebrochenen Tür oder die Unterbringung im Hotel, wenn die Wohnung für einige Zeit unbewohnbar ist. Viele dieser zusätzlichen Kosten können ebenfalls vom Hausratversicherer erstattet werden.
Eine Gebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst und ist im Normalfall vom Eigentümer abzuschließen. Die Hausratversicherung umfasst in der Regel nicht nur Gegenstände der Wohnungseinrichtung, Kleidung und viele Dinge des privaten Gebrauchs. Auch Hausrat, der in einem abschließbaren Keller, Dachbodenraum, in Garage oder Gartenhaus aufbewahrt wird, ist meist mitversichert. Teils ist Hausrat sogar versichert, wenn Sie für eine begrenzte Zeit auf Reisen sind und die Dinge unterwegs gestohlen werden.
Bitte schauen Sie sich die Vertragsbedingungen der Hausratversicherung genau an. So können Sie entscheiden, was Sie versichern möchten. Sie vermeiden Unterversicherung. Die kann im Schadenfall dazu führen, dass Sie nichts oder nur einen Teil des tatsächlichen Schadens erstattet kommen. Auf der anderen Seiten sollten Sie auch vermeiden, sich überzuversichern. Wer zum Beispiel Hausrat im Wert von 50.000 Euro versichert, tatsächlich aber mit ein paar einfachen Möbeln und wenig persönlichen Dingen auskommt, zahlt unnötig hohe Versicherungsprämien. Informieren Sie sich auch auf neutralen Vergleichsseiten oder Informationsseiten wie Finanztip, bevor Sie einzelne Versicherungsgesellschaften ansprechen. Beziehen Sie auch die Höhe der Selbstbeteiligung in Ihren Vergleich mit ein.
Hier lohnt es sich, im „Kleingedruckten“ genauer hinzuschauen und intensiv zu vergleichen. Schätzen Sie die Versicherungssumme. Falls Ihnen das schwerfällt, fragen Sie bei der Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl nach. Bitte beachten Sie, dass Schmuck, Armbanduhren oder Bargeld oft nur bis zu einer Obergrenze versichert sind oder nur anteilig ersetzt werden. Nutzen Sie die Wahlmöglichkeiten, die viele Versicherer bieten, intensiv aus – damit Sie nichts versichern, was Sie gar nicht besitzen.
Die Experten von Finanztip weisen auch darauf hin, dass Hausratschäden durch eine Flutkatastrophe oder Erdbeben oft extra versichert werden müssen. Wenn Sie in einem überschwemmungs- oder erdbebengefährdeten Gebiet leben, kann eine entsprechende Erweiterung der Hausratversicherung Sinn ergeben.
Halten Sie in Text und Foto fest, was Ihre Wohnungseinrichtung, Ihre Garderobe und Ihre Wertgegenstände umfasst – insbesondere, wenn Sie eine große Menge oder sehr wertvollen Hausrat haben. Machen Sie zum Beispiel Fotos Ihres Schmucks. Legen Sie die Fotos an einem sicheren Ort ab, der auch einen Wohnungsbrand überstehen würde. Zum Beispiel digital in einer Cloud oder auf USB-Stick, den Sie bei Ihren Eltern deponieren. Je weniger Sie nachweisen können, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung wenig oder nichts erstattet. Die Versicherung arbeitet dann im Schadensfall unter Umständen mit Schätzungen oder Pauschalbeträgen, die Ihre Kosten für die Wiederbeschaffung nicht abdecken.
Ihre Fahrräder, die außerhalb der eigenen Wohnung abgestellt sind, sind oft nicht mitversichert – selbst, wenn Sie im Treppenhaus stehen oder gut angeschlossen sind. Entscheiden Sie dann bitte flexibel, ob Sie Ihre Hausratversicherung durch eine Fahrraddiebstahlversicherung ergänzen.
Viele Diebe haben sich auf digitale Aktivitäten verlegt. Sie stehlen kein Bargeld, sondern schleusen Viren, Trojaner oder andere Schadprogramme ein, um Online-Bankkonto, Kreditkarte, Ihre Benutzerkonten bei Versandhändlern oder E-Mail-Anbietern zu missbrauchen. Diese Schäden sind in der Regel nicht durch die klassischen Hausratversicherer abgedeckt. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls nach einer Versicherung gegen Schäden durch Internetkriminalität. Die ist für viele Privatpersonen, die sich mit aktueller Antiviren-Software und Firewall schützen sowie online umsichtig verhalten, in der Regel jedoch nicht nötig.
Bildquelle: https://www.rtl.de/