Schönheitsreparaturen – das müssen Sie beim Auszug beachten
Grundsätzlich sind Schönheitsreparaturen Vermietersache. Aber in den meisten Mietverträgen ist vereinbart worden, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen durchführen muss. Deshalb ist es wichtig, zu wissen, was Sie als Mieter erledigen müssen. Dann kann die Wohnungsübergabe an den Vermieter reibungslos funktionieren. Es ist unnötiger Stress, wenn der Vermieter bei der Übergabe berechtigt Nacharbeiten einfordert. Das müssen Sie dann erledigen, obwohl Sie schon mitten im Umzug stecken. Wenn Sie rechtzeitig Schönheitsreparaturen ausführen, können Sie der Wohnungsübergabe gelassen entgegensehen – und sich auf Umzug in die neue Bleibe konzentrieren.
Schönheitsreparaturen sind eigentlich leichtere Renovierungs- und Ausbesserungsarbeiten.
Sie umfassen das
Grundsätzlich richten sich die Fristen nach dem Renovierungsbedarf und der (aus Juristensicht) „objektiven Einschätzung eines neutralen Betrachters“. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs gibt grobe Orientierung: Für Mietverträge, die bis März 2008 abgeschlossen wurden, gilt, dass Schönheitsreparaturen in Nassräumen in etwa alle drei Jahre, in normalen Räumen etwa alle fünf Jahre durchgeführt werden müssen. Für Mietverträge ab April 2008 gelten grob alle fünf Jahre für Nassräume, etwa alle sieben Jahre für die anderen Räume. Der Vermieter kann diesen Turnus aber nicht fest im Mietvertrag vorschreiben. Lediglich Formulierungen mit dem Zusatz „im allgemeinen“, „in der Regel“ gelten als zulässig. Wohnen Sie kürzer als ein Jahr in einer Wohnung und haben kaum „Abnutzung“ verursacht, können Sie davon befreit sein, zum Auszug Schönheitsreparaturen durchzuführen.
Wenn Sie lange in einer Mietwohnung leben, sollten Sie Schönheitsreparaturen etwa turnusgemäß durchführen. Nicht nur, damit Sie sich in schönen Räumen wohlfühlen und ihre Pflicht erfüllen (selbst, wenn es der Vermieter nicht merkt). Führen Sie die Schönheitsreparaturen auch deshalb regelmäßig durch, damit Sie bei einem späteren Auszug nicht zu viel Arbeit auf einmal haben.
Wenn Sie eine Wohnung übernehmen, sollten Sie das Übergabeprotokoll mit dem Vermieter durchgehen. Bevor Sie unterschreiben und die Wohnung übernehmen, schauen Sie genau nach, ob Vormieter beziehungsweise Vermieter die Wohnräume mit ordnungsgemäß durchgeführten Schönheitsreparaturen übergeben. Ansonsten erbitten Sie gegebenenfalls Nachbesserung oder eine Vereinbarung, dass sie bestimmte Schäden bei Auszug nicht beseitigen müssen
Haben Sie keine Zeit, die Schönheitsreparaturen, die ja meist einfache Renovierungsarbeiten sind, durchzuführen? Sie können sich von studierenden Umzugshelfern unterstützen lassen. Sie stimmen Art und Umfang der Arbeit mit den Umzugshilfen ab – lange vor dem Umzug oder kurz vor dem Auszug.
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