So funktioniert es mit dem Nachsendeauftrag und Ummeldungen

Wenn Sie umziehen, ist es wichtig, dass Sie sich an- oder ummelden und dass Sie weiterhin Ihre bestellten Pakete, Rechnungen, private Post und so weiter erhalten.

Adressen bei Versicherungen, Bank, Versorgern, Telefon- und Mobilfunkanbieter usw. ändern

Geben Sie allen Firmen, Versandhändlern, der Gebühreneinzugszentrale für den Rundfunkbeitrag und sonstigen Institutionen rechtzeitig Ihre neue Anschrift bekannt. Das gilt auch für Unternehmen oder andere, die Ihnen Rechnungen per E-Mail senden. Die Rechnungsanschrift sollte trotzdem geändert werden. Bitte denken Sie auch an Stromversorger oder Telefon- und Internetanbieter. Selbst, wenn Sie nach dem Umzug einen anderen Anbieter nutzen, kann es sein, dass Sie vom alten Anbieter eine Abschlussrechnung oder ähnliches erhalten. Denken Sie auch an die Adressänderung im Fahrzeugschein („Zulassungsbescheinigung Teil 1“) durch die Straßenverkehrsbehörde.

Einfach und schnell online die Adresse ändern

Bei den meisten Unternehmen, aber auch bei vielen Behörden, können Sie Ihre Post- beziehungsweise Rechnungsanschrift online ändern, wenn Sie ein Kundenkonto und Log-In haben. Ist dies nicht der Fall, genügen bei vielen Firmen ein Anruf oder eine E-Mail. Manchen reicht dies jedoch nicht. In diesen Fällen kann ein guter alter Brief mit der höflichen Bitte um Adressänderung in Frage kommen. Der kann auch Sinn machen, wenn Sie keine Lust haben, sich überall online einzuloggen oder in der Telefon-Warteschleife zu hängen. Bei Behörden oder anderen Institutionen können weitere Dokumente nötig sein – zum Beispiel eine Meldebescheinigung. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig online oder rufen Sie an, um zu erfragen, wie die Adresse am einfachsten aktualisiert werden kann.

Geben Sie immer alte und neue Adresse sowie Kundennummer, Referenz oder ähnliches an

Der Autor hat gute Erfahrungen damit gemacht, einfach ein vorbereitetes Schreiben mit der alten und neuen Adresse sowie der Bitte um Änderung aufzusetzen. Der jeweilige Adressat und die entsprechende Kunden- oder Vertragsnummer werden dann eingetragen. Das geschieht zum Beispiel durch das Verknüpfen eines Word-Serienbriefes mit Daten aus einer Excel-Liste.

Zu kompliziert? Dann einfach die Daten der Anbieter manuell eintragen

Oder Sie drucken den Brief mit der Bitte um Adressänderung mit Blankofeldern bei Empfängeradresse und Kundennummer mehrfach aus. Dann tragen Sie die Anschriften der Adressaten und ihre Kunden-, Vertrags- oder Kontonummer handschriftlich ein. Nun schicken Sie die Briefe im frankierten Fensterbriefumschlag per Post an die Firma. Einziger Nachteil neben den Portokosten: Es kann etwas dauern, bis die Adresse geändert wird. Wenn Sie gleich nach dem Einzug wichtige Einrichtungsgegenstände online bestellen, sollten Sie Liefer- und Rechnungsanschrift also vorab online ändern…

Ein Nachsendeauftrag ist auch im Online-Zeitalter wichtig

Trotz aller digitalen Möglichkeiten – bei den meisten landet an der alten Adresse auch immer noch im Briefkasten. Das passiert zum Beispiel, wenn Sie einige Ihrer vielen Kontakte nicht über Ihre neue Wohnanschrift informiert haben. Damit wichtige, an die alte Anschrift adressierte Postdokumente an Ihre neue Adresse gesandt werden, können Sie den Nachsendeservice der Deutschen Post nutzen. Er kann für ein halbes oder ein ganzes Jahr gebucht werden Die Kosten betragen im Mai 2022 für 12 Monate 30,90 Euro. Eine Verlängerung ist nicht mehr direkt möglich. Sie können aber nach Ablauf einen neuen Nachsendeauftrag stellen und somit praktisch verlängern. Der Nachsendeservice umfasst nicht, dass Briefe privater Postdienstleister oder Pakete nachgesendet werden!

Den privaten Kontakten die neue Adresse mitteilen

Hier genügt meist eine WhatsApp- oder andere Kurznachricht an Ihre Kontakte – beziehungsweise an die Freunde und Verwandten, denen Sie Ihre neue Anschrift mitteilen möchten. Schicken Sie Ihre neue Anschrift auch an private Umzugshelfer. Denn die haben die Adresse vielleicht noch nicht eingespeichert oder kennen die genaue Anschrift oder Postleitzahl nicht.

Beim Amt um- oder anmelden

Wenn Sie in derselben Stadt oder Kommune umziehen, müssen Sie sich bei der Einwohnermeldebehörde ummelden. Starten Sie in einer neuen Gemeinde durch, ist eine Anmeldung erforderlich. Dann kann auch Ihr Personalausweis geändert werden. Abmelden bei der alten Wohnortgemeinde ist in der Regel nicht nötig. Das geschieht normalerweise automatisch bei Um- oder Anmeldung.

Die behördliche Um- oder Anmeldung hat in der Regel innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen

Sie brauchen dafür Ihren Personalausweis und eine Einzugsbescheinigung des Vermieters. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie weitere Unterlagen benötigen. Schauen Sie auch auf der Behördenwebseite nach, ob und wie die Um- oder Anmeldung online möglich ist. Falls persönliches Erscheinen nötig ist, können Sie oft immerhin den Termin online buchen.

 

 

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