Umziehen in Deutschland zu Zeiten der Corona-Krise – FAQ

Wer während der Pandemie, in Zeiten von Krankheitsängsten, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen umziehen muss, stellt sich viele Fragen. Wir versuchen, einige zu beantworten. Dafür haben wir intensiv recherchiert. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass alle Angaben ohne Gewähr sind und dass wir keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben können – insbesondere, weil sich die Bedrohungslage und die gesetzlichen Bestimmungen im Zeichen von COVID-19 fast täglich verändern.

1. Darf ich während der Corona-Pandemie in Deutschland umziehen?

Grundsätzlich gilt: ja. Denn schließlich haben Sie, Ihr Vermieter oder der Vorbesitzer der Immobilie den Wohnungswechsel ja bereits geplant und vertraglich vereinbart. Häufig warten Nachmieter oder Käufer Ihrer bisherigen Wohnung oder Ihres Hauses darauf, Ihnen nachzufolgen. Oder Sie ziehen um, weil Sie nah an Ihrem neuen Arbeitsplatz wohnen wollen. Hinzu kommt, dass kaum jemand einen Umzug verschieben möchte, weil unter Umständen „doppelte Kosten“ entstehen – für die alte und neue Bleibe.

2. Was sollte jeder tun, der während der Bedrohung durch Corona umziehen möchte?

Informieren Sie sich für Ihren alten und neuen Wohnort tagesaktuell. Beginnen Sie schon einige Wochen vorher mit der Webrecherche – und checken Sie die Lage unbedingt direkt vor und am Umzugstag. Denn in Zeiten von COVID-19 können sich Ver- und Gebote permanent ändern. Seriöse Medien wie die Webseiten von Nachrichtensendungen oder Tageszeitungen fassen häufig die aktuellen Bestimmungen zusammen – häufig auch auf lokaler Ebene.

Wenn Sie auf den öffentlichen Seiten von Städten, Gemeinden, Ministerien oder anderen Behörden nichts Valides finden oder keine seitenlangen Erlasse studieren möchten – dann fragen Sie Im Zweifel telefonisch nach. Zum Beispiel bei ihrem neuen und alten Ordnungsamt oder der örtlichen Polizeidienststelle. Nutzen Sie auch (seriöse!) Quellen aus den Sozialen Medien. Wer während der Corona-Zeit nach Berlin umziehen möchte, kann zum Beispiel den Twitterkanal der Berliner Polizei nutzen. Die Hauptstadtcops informieren darin teils auch, was beim Umziehen erlaubt ist oder toleriert wird.

3. Wer darf mir beim Umzug in der Corona-Krise helfen

Grundsätzlich gilt: Unbedingt tagesaktuell informieren (siehe 1.) Die vorherrschende Einschätzung Mitte April 2020 ist, dass Personen aus dem eigenen Haushalt helfen dürfen – dazu werden Partner und Kinder gezählt, mit denen Sie zusammenleben. Wer in ein WG-Zimmer zieht, darf sich in der Regel auch von Mitbewohnern helfen lassen.

Wer aus einer WG auszieht, darf sich voraussichtlich beim Auszug von den ehemaligen WG-Mitbewohnern unterstützen lassen.  In vielen Bundesländern wird es auch als erlaubt angesehen, dass ein Freund oder eine Freundin helfen darf. Die übliche Praxis, die Clique, die weitverzweigt lebende Großfamilie oder einfach 2-3 Freunde um Umzugshilfe zu bitten, wird in der Corona-Krise sicher nicht erlaubt sein.

4. Darf ich Umzugsunternehmen oder studentische Umzugshelfer „während Corona“ beschäftigen?

Umzugsunternehmen sind derzeit (17. April 2020) in keinem Bundesland flächendeckend von behördlich angeordneten Schließungen betroffen. Im Gegenteil – manche professionelle Umzugshelfer berichten von einem regelrechten Boom. Der wurde vermutlich ausgelöst, weil viele Umziehende wegen der Kontaktbeschränkungen nicht auf die geplanten privaten Umzugshelfer zurückgreifen können. Selbstverständlich sind Umzugsunternehmen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit verpflichtet, die geltenden Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Es ist rechtlich schwer einschätzbar, ob studentische Umzugshelfer, als private oder professionelle Hilfen angesehen werden. Wer nur einen Studenten als Umzugshilfe beschäftigt und darüber hinaus alles mit dem eigenen Partner schafft, wird wahrscheinlich keine Probleme bekommen. Bei mehreren Studenten-Umzugshelfern kann aber leicht gegen Kontaktverbote verstoßen werden. Ein erhöhtes Ansteckungsrisiko, empfindliche Bußgelder (und ein nur halbfertiger Umzug) können die Folge sein. Fragen Sie bitte Behörden in Ihrem Bundesland, ob und wieviele Studenten Sie einsetzen dürfen.

5. Was muss ich bei der praktischen Umzugsvorbereitung noch beachten?

Gerade beim Tragen von schweren Umzugskartons, Möbeln oder der Waschmaschine ist das Atmen mit einer Maske kaum möglich. Trotzdem sollten sie so wenig wie möglich abgenommen werden. Planen Sie notfalls mehr Pausen ein, damit die Umzugshelfer öfter verschnaufen können. Eine weitere Herausforderung sind die schweren Umzugsgüter, die zu zweit oder gar zu dritt getragen werden müssen. Kaum ein Möbelstück so lang, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Versuchen Sie, das „Sich-zu-nahe-Kommen“ so weit wie möglich zu vermeiden. Das können Sie unterstützen, indem große Möbelstücke so weit möglich in Einzelteile zerlegt werden, die einer alleine tragen kann. Schaffen Sie zudem rechtzeitig Sackkarre, Möbelroller und Tragegurte an, die das Bewegen von schweren Dingen durch wenige Helfer erleichtern.

Ein Umzug ist immer mit großen Anstrengungen verbunden. Das gilt in Corona-Zeiten umso mehr. Denn die Lasten verteilen sich unter Umständen auf die Schultern von weniger Umzugshelfern. Entsprechend wichtig sind ausreichend Getränke und ein energiebringendes „Catering“. Bereiten Sie das sorgfältig vor, indem Sie für jeden Helfer Wasserflaschen und ähnliches bereitstellen (am besten vorab beschriften, damit es keine Verwechslungen gibt). Außerdem sollte sich jeder Umzugshelfer mit ausreichend Sicherheitsabstand eine kleine Stärkung nehmen können – zum Beispiel abgepackte Süßigkeiten, hygienisch zubereitete und verpackte Brötchen und so weiter.

6. Wie kann ich mich und andere beim Umziehen zur Corona-Zeit unmittelbar schützen?

Selbstverständlich darf jemand, der mit Corona infiziert ist oder sich nicht wohlfühlt, nicht beim Umzug dabei sein. Auch nicht als „Umzugsmanager“ oder als Träger von leichten Dingen. Auch, wenn ein Helfer vielleicht nur eine normale Erkältung oder nur minimale Symptome hat, sollte er zuhause bleiben. Denn erstens könnte es vielleicht doch eine COVID-19 Infektion sein – und zweitens sollten sich auch Menschen mit Erkältung oder gar Influenza keinesfalls körperlich oder seelisch überanstrengen. Wenn Sie selbst am Umzugstag krank sind, müssen Sie den Umzug möglichst absagen.

Bestellen Sie Schutzmaterial und Umzugsmaterial rechtzeitig – im Idealfall online, um Kontakte oder Einkaufstouren auf ein Minimum zu reduzieren. Bestellen Sie unter Umständen mehr Umzugskartons als gedacht: Sie können Ihr Hab und Gut dann auf so viele Kartons verteilen, dass jeder einzelne vom Helfer alleine (und mit Schutzmaske) getragen werden kann.

Besorgen Sie ausreichend Handschuhe und Gesichtsmasken für alle Beteiligten. Beschriften Sie diese vorher, damit die Umzugshelfer sie bei einem eventuellen Ab- und Anlegen nicht verwechseln! Sorgen Sie auch für eine Anzahl an Schutzmasken und Handschuhen in Reserve – falls während des Umzugs zu Corona-Zeiten welche kaputt oder verloren gehen. Weisen Sie alle Beteiligten daraufhin, Masken und Handschuhe möglichst durchgängig zu tragen. Und bitte halten Sie sich auch selbst daran! Erinnern Sie auch alle daran, neben der „Maskenpflicht“ und den Abstandsregeln weitere Hygiene-Etikette zu beachten: zum Beispiel beim Niesen in die Armbeuge zu niesen und sich ebenso regelmäßig wie gründlich (mindestens 20 bis 30 Sekunden) die Hände zu waschen.

Beschaffen Sie auch Desinfektionsmittel, um Türgriffe, Karrengriffe, eventuell auch angefasste Möbelstücke und andere neuralgische Punkte gründlich zu desinfizieren. Schaffen Sie in der alten und neuen Wohnung die Möglichkeit, sich jederzeit mit Seife die Hände waschen zu können.

Sorgen Sie in allen Räumen, die während des Ein- und Auszugs genutzt werden, ausreichend Frischluftzufuhr. Das gilt auch für Treppenhäuser. Ein konstanter Luftzug kann die Konzentration von in der Luft „schwebenden“ COVID-19 Viren reduzieren – und somit die Gefahr einer Tröpfcheninfektion. So vermindern Sie das Risiko, dass sich Umzugshelfer beim Einatmen Aerosolen, die andere ausatmen, anstecken.

Sorgen Sie auch für ausreichend Fahrzeuge, sodass Umzugstransporter oder private PKWs von jeweils nur einer Person besetzt werden. Denn was nützt der Mindestabstand beim Möbeltragen, wenn man danach verschwitzt und kräftig atmend nebeneinander im Auto sitzt?

Ein weiterer Tipp: Nutzen Sie jede Gelegenheit, um kontaktlos oder kontaktarm zu arbeiten – zum Beispiel bei einer virtuellen, webcam-gestützten Vorbesprechung mit einem Umzugshelfer. In diesen ungewöhnlichen Zeiten werden manche Vermieter sich sogar auf online übertragene Besichtigungen oder kontaktlose Schlüsselübergaben einlassen. Treffen Sie vorab immer klare Absprachen per Telefon, Mail, WhatsApp oder anderen Messenger-Systemen. Wenn sich Live-Begegnungen nicht vermeiden lassen, klären Sie möglichst vieles vorab. Dann müssen Sie bei dem Live-Termin nicht viel sprechen und können jederzeit den Sicherheitsabstand halten. Ein erprobtes Praxisbeispiel: Ein Termin mit dem Malereibetrieb vor Ort findet statt, um die nötigen Arbeiten und Kosten abzustimmen. Aber Sie und der Maler befinden sich dabei in zwei verschiedenen Räumen und unterhalten sich dann intensiver draußen vor der Tür (selbstverständlich dort auch mit Mindestabstand).

7. Auf was sollte ich beim Umzug während der Corona-Krise noch verzichten?

Wie oben genannt, dürfen viele  Freunde und Verwandte nicht beim Umzug zu Corona-Zeiten helfen. Leider sollten Sie sich auch von der Einweihungsfeier verabschieden. Beziehen Sie Ihre engsten Freunde mit einer virtuellen Feier mit ein: Sie können zum Beispiel am ersten Tag in der neuen Wohnung zum Skypen, zur Hangout- oder Zoom-Videokonferenz einladen. So zeigen Sie Ihren Freunden, Eltern oder anderen lieben Mitmenschen virtuell ihre neue Wohnung – und können via Webcam gemeinsam auf den Umzug anstoßen. Kündigen Sie dabei an, dass die Einladung zur realen House Warming Party folgt, wenn die Bedrohung durch das Virus vorbei ist!

Das Vorstellen bei der neuen Nachbarschaft muss ebenfalls so kontaktlos wie möglich erfolgen. Gleiches gilt natürlich auch für die Ankündigung und vorausschauende Entschuldigung für eventuellen Lärm beim Umziehen. Der Abschiedsdrink mit den alten Nachbarn fällt ebenfalls aus oder findet nur virtuell statt...

Hängen Sie einen Zettel ins Treppenhaus oder legen Sie ihn in den Briefkasten der neuen Nachbarn. Wer ganz sicher gehen möchte, fasst das Papier nur mit Handschuhen an. Auf dem Zettel können Sie sich und Ihre Mitbewohner kurz vorstellen (vielleicht mit Bild?). Kündigen Sie auch an, dass Sie sich „nach Corona“ nochmal persönlich an der Haustür vorstellen möchten. Ergänzend oder alternativ können Sie sich auch online vorstellen. Dazu bieten sich die Nachbarschafts-Netzwerke an, wie Nextdoor oder Nebenan.de. Wenn Sie einen Zugangscode für die Nachbarschaft in Ihrer neuen Straße haben, ist es dort leicht und ohne Ansteckungsgefahr möglich, die Nachbarn online zu grüßen.

Nur wenn viel Platz vor den Haustüren ist und die Nachbarn nicht zu Risikogruppen gehören, können Sie auch (am besten mit Handschuhen) klingeln. Wenn die Nachbarn öffnen, sollten Sie aber kein Sektglas herüberreichen und mehrere Meter Abstand halten.

Manche Mitmenschen denken nicht immer an die Abstandsregeln – insbesondere, wenn Sie Ihnen überraschend begegnen. Nicht selten sind Treppenhaus oder Hauseingang so schmal, dass die Mindestdistanz bei Begegnungen kaum eingehalten werden kann. Auch wenn es gerade beim Umziehen schwerfällt: Halten Sie jederzeit inne. Notfalls stellen Sie das Umzugsgut, das Sie tragen, ab und gehen zurück oder 2-3 Meter zur Seite. Oder Sie bitten den Entgegenkommenden freundlich, aber bestimmt, kurz zu warten beziehungsweise mehr Abstand zu halten.

8. Was ist besonders wichtig, wenn ich in ein anderes Bundesland oder ins Ausland ziehe?

Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer stimmen sich permanent ab – gleichwohl gelten pro Bundesland teilweise spezielle Bestimmungen. So verhängte zum Beispiel das Saarland in den ersten Aprilwochen 2020 eine Ausgangssperre, während es in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit den Kontaktsperren etwas weniger Einschränkungen gab. Auch die Definition oder Auslegung, wer beim Umzug helfen darf, variierte – zum Beispiel zwischen Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Deshalb informieren Sie sich bei jedem Umzug von einem Bundesland ins andere unbedingt über die vor Ort geltenden Bestimmungen!

Falls Sie ins Ausland ziehen – stellen Sie vorab sicher, ob die Einreise überhaupt möglich ist. Klären Sie auch rechtzeitig ab, welche Unterlagen Sie unter Umständen an der Grenze vorzeigen müssen. Das gilt nicht nur fürs Ausland – in Corona-Zeiten gibt es auch wieder manche „innerdeutsche“ Grenzkontrollen. Dann stoppt die Polizei unter Umständen Fahrzeuge mit fremdem Kennzeichen, um abzuklären, dass Sie aus wichtigem Grund und nicht als Tagestourist unterwegs sind…

Wir wünschen gutes Gelingen Ihres Umzuges zu Corona-Zeiten. Bleiben Sie gesund!

 

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