Was und wer beim Ärger mit dem Vermieter hilft

Sind Sie mit der Qualität der zur Verfügung gestellten Mietwohnung nicht einverstanden? Sind aus Ihrer Sicht erhebliche Mängel aufgetreten, die zur Mietpreisminderung berechtigen? Oder verlangt Ihr Vermieter eine Erhöhung der Miete oder der Nebenkosten, mit der Sie nicht einverstanden sind? Dann ist es gut, zu wissen, wer bei Unstimmigkeiten hilft. Hier unsere Tipps dazu:

1. Ruhe bewahren, erst informieren

Es ist verständlich, dass Sie am liebsten sofort antworten würden, wenn Ihr Vermieter eine außerplanmäßige Mieterhöhung, stark erhöhte Heizkosten oder ähnliches ankündigt. Es ist auch menschlich, dass Sie auf Baulärm oder andere Beeinträchtigungen sofort reagieren möchten. Oder dass Ihnen der Kragen platzt, wenn an der unsanierten Wand in der Mietwohnung Schimmelblüten wachsen.

Aber bitte reagieren Sie nicht sofort, weder persönlich, telefonisch noch per E-Mail oder Brief. Atmen Sie erst einmal tief durch. Versuchen Sie die (verständlichen) Emotionen herauszunehmen. Schlafen Sie eine Nacht darüber, bevor Sie dem Vermieter antworten. Informieren Sie sich in Ruhe über die Sach- und Rechtslage, bevor Sie antworten. Sehen Sie sich eventuellen, bisherigen Schriftverkehr sowie Ihren Mietvertrag nochmals genau an. Fragen Sie gegebenenfalls auch Nachbarn.

Wenn Ihnen die Lage danach immer noch unklar erscheint, können Sie Mietrechtsportale im Internet, Mieterbund oder Mietervereine wie unten genannt konsultieren.

2. Gut vorbereitet und entspannt das Gespräch suchen

Einige Unstimmigkeiten können Sie in einem Gespräch mit dem Vermieter klären – vorausgesetzt, Sie sind gut vorbereitet, bleiben sachlich, konstruktiv und ruhig. Wenn Sie und Ihr Vermieter gemeinsam keine Lösung finden, sollten Sie sich um Unterstützung bemühen. Bitte klären Sie dabei immer vorab, welche Kosten für Beratung oder Hilfe entstehen können.

3. Verbraucherzentrale

Auf der Webseite der Verbraucherzentrale finden Sie zahlreiche Informationen zu Schlagwörtern wie „Heizkosten“, „Mietvertrag“ und mehr.

Sie können auch in einer der bundesweit etwa 200 Beratungsstellen einen persönlichen Termin vereinbaren. Vergewissern Sie sich jedoch telefonisch vorher, ob Ihre Verbraucherzentrale bei speziellen Mietfragen helfen kann – oder ob sie an Mieterbund und Mietervereine verweist.

4. Mieterbund und Mietervereine

Der Deutsche Mieterbund und die verbundenen, rund 300 regionalen Mietervereine vertreten die Interessen von Mietern. Der Mieterbund informiert auf seiner Webseite über Mietrecht. Zudem bietet der Mieterbund auf Mieterbund24 eine persönliche Online-Beratung für registrierte Nutzer.

Als Mitglied können Sie sich bei einer der rund 300 Mietervereine vor Ort helfen lassen. Auf der Homepage des Mieterbundes finden Sie mit der Suche nach Postleitzahl eine Beratungsstelle beziehungsweise einen Mieterverein in Ihrer Nähe.

Der Mieterbund hilft auch Nichtmitgliedern: Bei der telefonischen Erstberatung erhalten Sie von 10 bis 20 Uhr (für 2 Euro pro Minute aus dem Festnetz) ersten Rat.

Ebenfalls eine große Vertretung ist der Mieterschutzbund e.V.. Der Mieterschutzbund betreibt sechs Beratungsstellen im Ruhrgebiet sowie eine in Wuppertal. Telefonische Beratung wird bundesweit angeboten.

Je nach Region finden Sie weitere Mieter-Hilfsvereine, zum Beispiel die Berliner MieterGemeinschaft e.V. oder die Münchener Mieterhilfe Deutschland e.V., die auch bundesweit agiert. Die Mieterhilfe e.V. hat ihren Schwerpunkt im nördlichen Bayern/Franken und Sachsen.


Auf den Webseiten finden Sie auch Informationen zu Mitgliedsbeiträgen und eventuellen, einmaligen Aufnahmegebühren. Die Jahresbeiträge liegen meist zwischen 50 und 90 Euro. Es gibt teils Vergünstigungen für Bezieher von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II.

5. Mediatoren zur Schlichtung

Um Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter möglichst außergerichtlich und einvernehmlich beizulegen, kommen Mediatoren in Frage. Sie sind speziell dafür ausgebildet, einen scheinbar unlösbaren Konflikt zu schlichten. Voraussetzung für das Finden einer guten Lösung ist, dass sich beide Streitparteien auf die Mediation einlassen.

Bei Ihrem Mieterverein oder Mieterbund oder im Web finden Sie Adressen von geeigneten Experten für die Mediation.

6. Rechtsschutzversicherungen für Mieter

Wenn sich Unstimmigkeiten mit dem Vermieter nur juristisch lösen lassen oder wenn die Hilfe durch Mieterbund/Mietervereine nicht greift oder nicht ausreicht, kann es helfen, wenn Sie eine Miet-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Sie kann Kosten für Anwalt, Gericht oder sachverständige Gutachter übernehmen.

Auf Vergleichsportalen wie Verivox oder Check24 können Sie sich über Umfang, Leistungen und Kosten informieren.

7. Anwalt für Mietrecht

Die oben genannten Mietervereine und ähnliche Institutionen bemühen sich in der Regel um außergerichtliche Klärung und Streitbelegung. Erst, wenn dies unmöglich ist, sollten Sie einen Anwalt konsultieren.

Anwaltliche oder gerichtliche Auseinandersetzungen können sehr kostspielig werden – insbesondere, wenn Sie Anwalts- oder Gerichtskosten selbst tragen müssen oder wenn die Miet-Rechtsschutzversicherung nicht zahlt. Klären Sie diese Fragen unbedingt vorher ab, bevor Sie den nächsten „Eskalationsschritt“ gehen.