Wenn Sie umziehen, ist es wichtig, dass Sie sich an- oder ummelden und dass Sie weiterhin Ihre bestellten Pakete, Rechnungen, private Post und so weiter erhalten.

Wer umzieht, muss oft sparen. Denn die neue Wohnung, Einrichtung, diverse Einkäufe im Baumarkt und vieles mehr verschlingen viel Geld. Dann sind Möglichkeiten, am Umzug selbst sparen zu können, willkommen.

Ein Sturmschaden, eine Überschwemmung durch übergelaufenes Leitungswasser, ein Wohnungsbrand durch Stromschaden oder Blitzschlag können erhebliche Schäden verursachen. Ebenfalls ärgerlich ist es, wenn Langfinger in Ihre Wohnung einbrechen und Wert- oder Einrichtungsgegenstände stehlen oder beschädigen (Vandalismus).

Wer umzieht, muss sich laut Bundesmeldegesetz § 17 nach dem Einzug bei der zuständigen Einwohnermeldebehörde an- oder ummelden. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Einzugsbescheinigung (Stand 2022, Irrtümer und Änderungen vorbehalten)