Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich

 

(1) Das Portal ist ein Angebot von Constantin Schwilk, Steinstraße 22, 04275 Leipzig (nachfolgend „Betreiber“).

 

(2) Die vorliegenden Vermittlungsbedingungen gelten für die über das Portal oder mittels Telefon angebotene Dienstleistung der Kontaktvermittlung zu Umzugshelfern. Die Erbringung der Umzugshilfe selber ist nicht Gegenstand dieses Vertrages und erfolgt auf Basis einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung zwischen Kunde und Umzugshelfer, an der der Betreiber nicht beteiligt ist. Der Betreiber selber erbringt keine Leistungen zur Umzugshilfe, der Betreiber führt weder Personalvermittlung noch Arbeitnehmer-überlassung durch. Die Umzugshelfer sind weder Angestellte noch freie Mitarbeiter des Betreibers; es bestehen zwischen dem Be-treiber und den Umzugshelfern keine Dienst- oder Arbeitsverhältnisse.

 

(3) Vorformulierte Bedingungen des Kunden, welche von den vorliegenden Vermittlungsbedingungen abweichen, werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

(4) Nachfolgend ist mit „Verbraucher“ jede natürliche Person gemeint, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwie-gend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist im Gegensatz dazu eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

(5) Vertragssprache ist Deutsch. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen sind auf dem Portal abrufbar. Der Kunde wird gebeten, im eigenen Interesse für eine Speicherung bzw. einen Ausdruck des Vertragstextes zu sorgen.

 

 

§ 2 Online-Buchung, telefonische Buchung, unverbindliche Kundenanfragen

 

(1) Das Portal ist frei zugänglich; interessierte Kunden brauchen für die Nutzung der vom Betreiber auf der Website angebotenen Informationen keine Registrierung vorzunehmen. Weder durch das Ausfüllen und Absenden des Online-Buchungsformulars noch durch das Absenden des elektronischen Kontakt- und Anfragenformulars kommt ein Vertrag mit dem/ den Umzugshelfer/n zustande.

 

(2) Mit Ausfüllen und Absenden des Online-Buchungsformulars beauftragt der Kunde den Betreiber, den Kontakt zu der vom Kunden benötigten Anzahl von Umzugshelfern in dem vom Kunden angegebenen Gebiet zu vermitteln. Es kommt jeweils ein verbindlicher Vertrag über die Kontaktvermittlung mit dem Betreiber zustande, welcher keiner Unterzeichnung bedarf. Der Betreiber bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss unverzüglich per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Email-Adresse.

 

(3) Alternativ kann der Kunde die gewünschte Vermittlungsleistung telefonisch beim Betreiber beauftragen. Einen Vertragsschluss am Telefon bestätigt der Betreiber dem Kunden unverzüglich per E-Mail, wobei die Unterrichtung spätestens erfolgt, bevor mit der Ausführung der Vermittlungsleistung begonnen wird.

 

(4) Anfragen an den Betreiber per E-Mail oder über das elektronische Kontakt- und Anfragenformular auf dem Portal sind für den Kunden unverbindlich. Die vom Kunden per E-Mail bzw. über das Kontakt- und Anfragenformular übermittelten Daten werden nach der Bearbeitung der Kundenanfrage gelöscht.

 

(5) Der Vertragstext wird vom Betreiber befristet gespeichert und ist nach der Buchung aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar. Unberührt hiervon bleiben abgaben- bzw. handelsrechtliche Vorschriften.

 

 

§ 3 Leistungserbringung des Betreibers gegenüber Kunden

 

(1) Der Betreiber wird den Kontakt zwischen dem/ den Umzugshelfer/n und dem Kunden vermitteln, d.h. der/ die vom Betreiber ausgewählte/n Umzugshelfer meldet/n sich direkt beim Kunden, um die Annahme des Beschäftigungsverhältnisses zu bestätigen oder der Kunde meldet sich bei dem/den vom Betreiber ausgewählte/n Umzugshelfer/n. Der Betreiber wird dem Umzugshelfer hierzu den bei der Buchung mitgeteilten Namen, die Anschrift, die Telefonnummer und – sofern erwünscht – auch die E-Mail-Adresse des Kunden mitteilen, damit der Umzugshelfer mit dem Kunden direkt Kontakt aufnehmen kann. Im Gegenzug wird der Betreiber dem Kunden auch die Kontaktdaten des/der Umzugshelfer mitteilen, damit dieser direkt Kontakt mit dem/den Umzugshelfer/n aufnehmen kann.

 

(2) Die Leistungserfüllung seitens des Betreibers beginnt mit der Suche nach geeigneten Umzugshelfern. Eine erfolgreiche Vermittlung liegt vor, sobald der Betreiber die Kontaktdaten des/der Umzugshelfer/s an den Kunden weitergeleitet hat.

 

(3) Der Betreiber verpflichtet sich ausschließlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zur Vermittlung entsprechender Kontakte zu Umzugshelfern. Die erfolgreiche Erfüllung bzw. ordnungsgemäße Durchführung der Umzugshilfe selber ist nicht Gegenstand des Vertrages zwischen dem Betreiber und dem Kunden.

 

 

§ 4 Pflichten des Kunden

 

(1) Hat der Betreiber den Kontakt zu dem/ den Umzugshelfern im Rahmen von § 3 dieser Vermittlungsbedingungen erfolgreich an den Kunden vermittelt, ist der Kunde verpflichtet, dem/ den Umzugshelfer/n eine Vergütung innerhalb des vom Betreiber vorgegebenen Rahmens pro geleistete Arbeitsstunde zu zahlen. Diese Vergütung ist bis spätestens 30 Tage nach Ausführung der bestellten Aufgaben direkt an die Umzugshelfer zu zahlen.

 

(2) Der Kunde ist des Weiteren verpflichtet, im Fall der erfolgreichen Kontaktvermittlung (hierzu § 3) eine Vermittlungsgebühr an den Betreiber zu entrichten (hierzu § 7). Die Vermittlungsgebühr wird sofort mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Betreiber unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem steht dem Kunden nur dann ein Zurückbehaltungsrecht zu, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis mit dem Betreiber beruht.

 

(3) Benötigt der Kunde nach der Buchung weitere Umzugshelfer oder werden die vom Betreiber vermittelten Kontakte mehrfach oder erneut vom Kunden eingesetzt, fällt die Vermittlungsgebühr neu an. Die Vermittlungsgebühr wird für jeden einzelnen Vertragsabschluss zwischen Kunden und Umzugshelfer neu fällig.

 

(4) Der Kunde verpflichtet sich, dem Betreiber auf dessen Nachfrage Auskunft zu erteilen, ob und wie oft er Umzugshelfer, deren Kontakt der Betreiber vermittelt hat (§ 3), beschäftigt hat.

 

(5) Der Kunde ist verantwortlich für die Überprüfung der durch den/ die Umzugshelfer bzw. entsprechende Bewerber gemachten Angaben, insbes. zum Vorliegen einer Arbeitserlaubnis bei der Beschäftigung von ausländischen Personen. Der Kunde ist des Weiteren verantwortlich für die ordnungsgemäße Anmeldung der von ihm beschäftigten Umzugshelfer sowie für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen (siehe Minijobzentrale), sofern der/ die Umzugshelfer nicht auf selbständiger Basis arbeitet/en.

 

 

§ 5 Vertrauliche Behandlung von Daten

 

Personen, die sich beim Betreiber als Umzugshelfer bewerben, erklären sich bereit, vorab durch Registrierung ein Onlineprofil auf dem Portal zu erstellen und dort aktuelle und zutreffende Kontaktdaten zu hinterlegen, die der reinen Vermittlung dienen und vom Betreiber und den damit in Kontakt kommenden Kunden vertraulich behandelt werden. Diese Kontaktdaten sind vom Umzugshelfer aktuell und korrekt zu halten.

 

 

§ 6 Halteverbotszone

 

(1) Sofern der Kunde dies wünscht, beauftragt der Betreiber eine seiner Partnerfirmen mit der Einrichtung einer Halteverbotszone.

 

(2) Die Einrichtung der Halteverbotszone ist zwingend abhängig von der Erteilung einer entsprechenden Genehmigung der für das jeweilige Gebiet zuständigen Behörde. Auf die Erteilung der Genehmigung können weder der Betreiber noch die Partnerfirmen Einfluss nehmen. Wird die Genehmigung wider Erwarten von der zuständigen Behörde nicht erteilt, wird der Betreiber den Auftrag des Kunden zur Einrichtung einer Halteverbotszone nicht ausführen. Der Betreiber wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren und ggf. bereits im Voraus an den Betreiber gezahlte Gebühren an den Kunden unverzüglich zurückerstatten. Aufwendungen, die der Betreiber für die Einrichtung einer Halteverbotszone bereits tatsächlich erbracht hat (z.B. für Ortsbesichtigung, Gebührenvorschuss etc.), sind ihm vom Kunden zu erstatten, wenn die Behörde die Genehmigung versagt; der Betreiber wird entsprechende Erstattungsansprüche mit einem ggf. bestehenden Rückzahlungsanspruch des Kunden verrechnen.

 

(3) Etwaige Formverstöße bei der Aufstellung sind vom Kunden bitte direkt gegenüber dem Aufsteller vor Ort zu monieren und zu dokumentieren. Bei festgestellter Falschaufstellung durch die Partnerfirma vor Ort, wird diese die bereits bezahlten Kosten an den Betreiber zurückerstatten, woraufhin der Betreiber dem Kunden die Kosten ebenfalls zurückerstattet.

 

 

§ 7 Vermittlungsgebühr, Kosten der Einrichtung einer Halteverbotszone

 

(1) Die Vermittlungsgebühr pro Helfer und Einsatztag beträgt 25 EUR ( für Privatkunden inkl. gesetzliche Umsatzsteuer und für Firmenkunden exkl. gesetzliche Umsatzsteuer). Der Betreiber behält sich vor, dem Kunden im Einzelfall die Vermittlungsgebühr zu erstatten, wenn es nicht zu einem Vertragsschluss zwischen dem Kunden und dem/ den Umzugshelfer/n kommt. Ein dahingehender Anspruch des Kunden gegen den Betreiber besteht nicht.

 

(2) Die Kosten für die Einrichtung einer Halteverbotszone betragen 20 EUR (inkl. gesetzliche Umsatzsteuer). Zusätzlich sind vom Kunden die anfallenden Verwaltungsgebühren, der Mietzins für die Schilder und die Arbeitskosten für das Aufstellen der Schilder zu tragen; diese Kosten variieren von Stadt zu Stadt und können daher nur auf Anfrage (beim Betreiber oder direkt bei der jeweiligen Behörde vor Ort) mitgeteilt werden.

 

(3) Im Falle des Zahlungsverzuges ist das geschuldete Entgelt während des Verzuges in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB, bei Unternehmerkunden (hierzu § 1.4) in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Befindet sich der Kunde durch von ihm zu vertretende Umstände im Zahlungsverzug, ist der Betreiber berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 2,50 Euro zu berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Der Betreiber behält sich jeweils vor, gegebenenfalls auch einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

 

 

§ 8 Haftung

 

(1) Die Haftung des Betreibers aus dem Vermittlungsvertrag richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

(2) Der Betreiber haftet nicht hinsichtlich der Durchführung des Vertrages zwischen dem Kunden und dem/ den Umzugshelfer/n. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Fall einer unter Verletzung dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden und/oder Umzugshelfer erfolgenden Nutzung des Portals und/ oder Anbahnung, Durchführung, Beendigung, Abwicklung oder kurzfristigen Absage des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Umzugshelfer. Der Betreiber haftet nicht für das Nichtzustandekommen eines Vertragsverhältnisses mit Umzugshelfer/n, etwaige mangelnde Arbeitsleistungen oder Unzuverlässigkeit der Umzugshelfer, Schäden, die beim Einsatz des/ der Umzugshelfer/s entstehen, es sei denn der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter haben den jeweiligen Umstand vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten. Bei geringerer als grober Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Hauptvertragspflicht)) sowie in den gesetzlich zwingenden Fällen.

 

(3) Ansprüche infolge von Nicht- oder Schlechtleistung des Umzugshelfers sind nicht gegenüber dem Betreiber, sondern ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Umzugshelfer als Vertragspartner des Kunden geltend zu machen.

 

(4) Bei Einrichtung einer Halteverbotszone haftet der Betreiber nicht für die unberechtigte Veränderung, Entfernung oder Entwendung der ordnungsgemäß aufgestellten Schilder durch den Kunden oder Dritte. Insbesondere haftet der Betreiber nicht, wenn der Kunde oder Dritte eigenmächtig (ohne schriftliche Abstimmung mit dem Betreiber oder der vom Betreiber beauftragten Partnerfirma) die Schilder so umstellt bzw. die Haltverbotszone in sonstiger Weise so verändert, dass sie von der behördlichen Genehmigung nicht mehr gedeckt ist oder anderweitig gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde stellt den Bertreiber in diesem Zusammenhang bereits jetzt von allen Ansprüchen Dritter frei, die insbesondere aus Abschleppvorgängen und/oder sonstigen Beeinträchtigungen durch die Halteverbotszone entstehen.

 

 

§ 9 Datenschutz

 

(1) Der Datenschutz unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Telemediengesetzes (TMG). Kundenda-ten werden zum Zwecke der Kontaktvermittlung zu Umzugshelfern, ggf. zur Beantragung einer vom Kunden gewünschten Haltever-botszone sowie zur Rechnungslegung und für interne statistische Zwecke in dem jeweils erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und gespeichert. Der Kunde erklärt sich mit der Nutzung seiner personenbezogenen Daten für vorgenannten Zwecke einverstanden.

 

(2) Im Übrigen gelten die separaten Datenschutzbestimmungen, welche auf der Webseite unter studenten-umzugshilfe.com/privacy-policy/ eingesehen werden können.

 

 

§ 10 Schlussbestimmungen, Rechtswahl, Gerichtsstand, Nebenabreden

 

(1) Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber und dem Kunden des Portals unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde ein Verbraucher (hierzu §1 Abs. 4) gilt Satz 1 nur insoweit, als dass durch die Rechtswahl der Schutz zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht unterlaufen wird.

 

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Leipzig. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

(3) Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform (Fax oder E-Mail ausreichend).

 

(4) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung

 

Leipzig, März 2024