Wenn die Mietwohnung größere oder langanhaltende Mängel aufweist, für die der Mieter nichts kann, können Mieter nach § 536 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das Recht auf Mietminderung geltend machen.

Sie ziehen also endlich in deine eigene Wohnung - juhu! Das ist eine große Errungenschaft und ein großer Schritt in Richtung Unabhängigkeit. Aber jetzt, wo Sie Ihre eigene Wohnung haben, ist es an der Zeit, sich Gedanken darüber zu machen, wie Sie sie wie ein Zuhause, in dem Sie sich wohlfühlen, gestalten können.

Sind Sie mit der Qualität der zur Verfügung gestellten Mietwohnung nicht einverstanden? Sind aus Ihrer Sicht erhebliche Mängel aufgetreten, die zur Mietpreisminderung berechtigen? Oder verlangt Ihr Vermieter eine Erhöhung der Miete oder der Nebenkosten, mit der Sie nicht einverstanden sind? Dann ist es gut, zu wissen, wer bei Unstimmigkeiten hilft.

Bei Abschluss eines Mietvertrages wird in der Regel vereinbart, dass der Mieter eine Kaution, auch Mietsicherheit genannt, an den Vermieter überweist.