Ein Sturmschaden, eine Überschwemmung durch übergelaufenes Leitungswasser, ein Wohnungsbrand durch Stromschaden oder Blitzschlag können erhebliche Schäden verursachen. Ebenfalls ärgerlich ist es, wenn Langfinger in Ihre Wohnung einbrechen und Wert- oder Einrichtungsgegenstände stehlen oder beschädigen (Vandalismus).

Wer umzieht, muss sich laut Bundesmeldegesetz § 17 nach dem Einzug bei der zuständigen Einwohnermeldebehörde an- oder ummelden. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Einzugsbescheinigung (Stand 2022, Irrtümer und Änderungen vorbehalten)

Haben Sie einen Termin für das Besichtigen einer neuen Wohnung ergattert? Dann möchten Sie sicher, vorausgesetzt, dass die Wohnung Ihnen gefällt, einen guten Eindruck hinterlassen.

Grundsätzlich sind Schönheitsreparaturen Vermietersache. Aber in den meisten Mietverträgen ist vereinbart worden, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen durchführen muss. Deshalb ist es wichtig, zu wissen, was Sie als Mieter erledigen müssen.

Wer sich für eine Mietwohnung interessiert, darf gewisse Grundlagen erwarten. Der Vermieter wiederum muss in der Wohnungsannonce nicht extra erwähnen, dass es Steckdosen oder einen Wasseranschluss und Abfluss gibt. Die Mindeststandards gehen zurück auf § 40 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes.